BVfK - Wochenendticker 24. Februar 2018

 aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Die Autowelt schaut nach Leipzig, als ginge es um die Abschaffung aller Dieselautos.

 

Euro-6-Diesel verkaufen sich auf niedrigem Preisniveau sehr gut.

 

Kretschmann fordert, Schmidt liefert: Bundesverkehrsminister plant blaue Plaketten.

 

Am Mittwoch nach Leipzig wird die Autowelt nicht anders aussehen als heute!

 

Fachleute im Interview: Drehtermin bei Wenzels.

 

BVfK-Digital: BVfK-Kollegenangebote -  B2B Fahrzeugangebote und -gesuche von BVfK-Händlern für BVfK-Händler

 

Neues aus der Rechtsabteilung: BGH: Bewertungsportal muss Profil einer Ärztin löschen!

 

Neue Darstellung: BVfK-Händlerqualität: Vertrauen in geprüfte Händler. Gesicherte Zuverlässigkeit durch Regelwerk und Schiedsstelle des BVfK!.

 

30. Techno-Classica Essen – 21. - 25. März 2018

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BVfK-Kongress 2018: EARLY-BIRD: All inclusive für nur 159,-*

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

die Autowelt schaut derzeit mit einer solchen Spannung nach Leipzig, als ginge es gerade um die generelle Abschaffung aller Dieselautos. Doch egal, wie die Entscheidung am kommenden Dienstag ausfällt, sie wird so schnell nichts daran ändern, dass moderne Dieselmotoren zu den effizientesten, saubersten, leistungsstärksten, langlebigsten und beliebtester Antriebsarten zählen.

Das ist auch der Grund dafür, dass laut DAT-Report nur 9 % aller Dieselfahrer überlegen, demnächst auf eine andere Antriebsart umzusteigen. Die Zahl relativiert sich weiterhin, wenn man berücksichtigt, dass auch circa 3 % der Besitzer anderer Antriebsarten über einen Wechsel nachdenken.

Insgesamt ist nämlich der Optimismus groß, dass die Automobilindustrie in Zusammenarbeit mit der Politik für einen Großteil der von eventuellen Fahrverboten betroffenen Fahrzeugen eine effektive und auch geförderte Nachrüstmöglichkeit anbieten wird. Dieser Optimismus zeigt sich auch beim Abverkauf gebrauchte Dieselautos, denn diese stehen trotz aller Panikmeldungen im Durchschnitt nur 13 Tage länger auf dem Hof des Händlers, als die Benziner. Dies allerdings ohne genauere Differenzierung hinsichtlich der Schadstoffklassen, denn laut BVfK-Mitglied Marcus Wenzel verkaufen sich Euro-6-Diesel derzeit auf niedrige Preisniveau sehr gut.

Händler und Kunden profitieren also von der eher negativen Diesel-Stimmung, womit wir wieder zu der alten Erkenntnis kommen, dass Dynamik im Markt immer spannend sein kann, wenn man flexibel und schnell genug ist und die Ausschläge nicht zu plötzlich und zu extrem erfolgen.

Was wird nun das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag entscheiden und welche Folgen wird das Urteil auf den Abverkauf von Dieselfahrzeugen haben?

Wenn man sich einmal genau anschaut, was da am vergangenen Donnerstag in Leipzig diskutiert wurde, kann man sich wohl entspannen: Es geht nämlich um Fragen des EU-Rechts, des Bundesimmissionsschutzgesetzes, der Straßenverkehrsordnung wie auch der Zuständigkeit zwischen Bund und Gemeinden. Um die Abgasproblematik des Dieselmotors geht es bei diesem Verfahren genau genommen gar nicht und wenn überhaupt nur mittelbar. Die Leipziger Richter haben zu entscheiden, wer kann und muss wie handeln, wenn in einer Stadt die Luftverschmutzung, wozu der gesamte Verkehrsbereich zu 60% beiträgt, die Grenzwerte überschreitet?

Ministerpräsident Kretschmann sieht die Aufgabe beim Bund und fordert neue Plaketten. Das Bundesverkehrsministerium hat bereits reagiert und entwickelt gerade die Rechtsgrundlage für Fahrverbote bei zu hohen Abgasbelastung in den Städten. Am Ende wird es also wohl blaue Plaketten für schadstoffarme Dieselautos geben. Die anderen dürfen dann, wie bereits heute, entweder überhaupt nicht mehr in einige Städte rein, die anderen nur dann und dort nicht, wenn und wo die Werte überschritten sind. Damit dürften wohl auch die Folgen einer Worst-Case-Gerichtsentscheidung beschrieben sein:

Am kommenden Mittwoch wird die Autowelt nicht anders aussehen als heute, was natürlich nicht bedeutet, dass man sich nicht mit wachsamen Blick den mittel- und langfristigen Veränderungen widmen muss. Vorläufig jedenfalls ist der Diesel nicht tot und wird daher noch viele Jahre mit zu dem beitragen, was letztendlich wichtig ist:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Fachleute in Interview: Drehtermin bei Wenzels

Bild links: Erwin Wenzel mit WDR-Kamerateam

Wer könnte Autohandel besser erklären als GW-Urgestein Erwin Wenzel? Bereits 1980 versorgte er das Rheinland mit hochwertigen Produkten aus Sindelfingen, Zuffenhausen, München und Ingolstadt. Als kurz darauf infolge von US-Präsident Ronald Reagan Wirtschaftspolitik der US-Dollar auf 3,30 DM kletterte, gingen im Autohaus Wenzel auch US-amerikanische Kunden ebenso ein und aus, wie später Japaner und andere Autoliebhaber aus aller Herren Länder.

Wenn jemand nicht nur in Zeiten besonders guter Nachfrage, wie später auch infolge der Deutschen Einheit erfolgreich am Markt ist, sondern über fast 40 Jahre kontinuierlich seine Position behauptet, dann muss man ihn und seinen nunmehr auch seit mehr als 20 Jahren im Geschäft aktiven Sohn und Geschäftspartner Marcus Wenzel fragen, wenn es um die Bewertung der Schlüsselereignisse in der Automobilwirtschaft geht. Denn am Ende beweist sich die Qualität hoher Ingenieurkunst an der Akzeptanz das Gebrauchtwagenmarktes.

So war es dann auch naheliegend, dass die Presseabteilung des BVfK dem WDR-Fernsehteam die Wenzels in Bonn (autohaus-wenzel.de) als Drehort und deren Geschäftsführer Erwin und Marcus Wenzel als kompetente Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Auswirkungen der Diesel-Krise auf den Automarkt empfahl.

Sendetermin: Sonntag, 25.2.2018 um 19:30 Uhr im WDR-Fernsehen.

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30. Techno-Classica Essen – 21. - 25. März 2018

Am 21. März öffnet  wieder die Weltmesse für Oldtimer, Classic- & Prestige-Automobile, Motorsport, Motorräder, Ersatzteile, Restaurierung und Welt-Clubtreff in Essen Ihre Pforten.

Der BVfK-Oldtimerbeauftragter Wolfgang Schreier steht BVfK-Mitgliedern für Gespräche, Erfahrungsaustausch oder Fragen gerne  zur Verfügung.

Treffen mit Wolfgang Schreier (Terminabstimmung: 0151/42526077) finden regelmäßig auf dem Stand des BVfK-Partners DEUVET-Stand statt.

 

>>> Techno-Classica Essen

>>> http://deuvet.de/

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BVfK-Digital

 

BVfK-Kollegenangebote -  B2B Fahrzeugangebote und -gesuche von BVfK-Händlern für BVfK-Händler

Der BVfK-Kollegenverteiler für Fahrzeugangebote an die BVfK-Kollegen erfreut sich seit Jahren großer Beliebtheit. Diese digitale Plattform folgt dem Ziel, dass sich die BVfK-Händler als starke Gemeinschaft seriöser und anspruchsvoller Autohändler versteht, die gerade untereinander vertrauensvolle und gute Geschäftsbeziehung aufbauen.

Dieser E-Mailverteiler steht daher den BVfK-Mitgliedern exklusiv zur Verfügung und zählt zu den vielen Leistungen, die bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten sind.

Größte Reichweite 

Sie suchen ein Fahrzeug für einen Kunden oder haben ein besonderes Angebot für Ihre BVfK-Kollegen? Dann haben Sie mit dem BVfK-Kollegenverteiler die Möglichkeit, nahezu 800 BVfK_Händler mit nur einer E-Mail zu erreichen. Eine gute Resonanz ist somit schon fast vorprogrammiert. 

Dabei sein ist einfach

Die An- und Abmeldung können Sie ganz einfach und bequem in Ihrem BVfK-Mitgliederbereich erledigen (Siehe Bild unterhalb). E-Mailadresse eintragen an die gesendet werden soll - fertig!

Die Verteiler-Etikette

Nätürlich gibt es auch ein paar Regeln: Damit Ihre E-Mails auch von möglichst vielen gelesen werden. Die Verteiler-Regeln können Sie hier einsehen:

>>> Anleitung und Verteilerrichtlinien des BVfK-Kollegenverteilers

Fairness ist obligat

Wenn Sie sich in den Verteiler eingetragen haben, akzeptieren Sie, dass Ihnen alle Kollegen in diesem Verteiler E-Mails senden dürfen. Jede ankommende E-Mail wird vorab von uns auf Inhalt und Relevanz geprüft, dann als "BVfK-Kollegenangebot" in der Betreffzeile gekennzeichnet, bevor sie an alle weitergeleitet wird. 

Es ist nicht möglich einzelne Absender durch drücken des Abmelden-Links in der entsprechenden E-Mail auszuschließen. Sollte Sie etwas stören oder die E-Mails von anderen nicht interessant für Sie sein, dann löschen Sie die Mail einfach in Ihrem Postfach, denn durch drücken des Abbestellen-Links wird die BVfK-Mailadresse für den Kollegenverteiler aus der Mailingliste des BVfK-Kollegen entfernt. Dieses Szenario wünschen Sie sich auch nicht für Ihre gesendeten Anfragen. 

Noch Fragen oder Anregungen? Dann kontaktieren Sie mich gern direkt. 

Ihr Marcel Manthey

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

BGH: Bewertungsportal muss Profil einer Ärztin löschen!

Warnschuss für Bewertungssysteme bei Autobörsen?

Mit einiger Aufregung beobachten die Autohändler derzeit das Thema Händler- und insbesondere Preisbewertungen. Die weitere Entwicklung bei den Autobörsen wird intensiv, aber auch mit einer gehörigen Portion Skepsis verfolgt. Hellhörig wurden nun BVfK-Mitglieder, als Mitte dieser Woche eine Entscheidung des BGH verkündet wurde, bei der ein Ärztebewertungsportal gegen eine klagende Ärztin unterlag.

Was war genau passiert?

Die Ärztin war ohne ihre Zustimmung mit ihren persönlichen Daten (Name, Fachrichtung, Praxisanschrift etc.) in das Portal aufgenommen worden. Ein kostenpflichtiges „Premium-Paket“ wollte sie nicht erwerben. So erschienen auf ihrem Profil „Anzeigen“ unmittelbarer Konkurrenten gleicher Fachrichtung im örtlichen Umfeld. Bei Abnehmern des „Premium-Pakets“ wurden hingegen keine anderen Ärzte eingeblendet.

Dies wollte die Ärztin nicht hinnehmen. Nachdem ihre Klage in den ersten beiden Instanzen abgewiesen worden war, entschied der BGH nunmehr, dass das Bewertungsportal das Profil und die persönlichen Daten der Ärztin löschen muss. Offenbar war mitentscheidend, dass das Portal seine Stellung als „neutraler“ Informationsmittler durch die unterschiedliche Darstellung bei zahlenden und nichtzahlenden Ärzten verlassen hat.

Aber hilft das Urteil den Händlern in der Auseinandersetzung mit den Autobörsen wegen der dortigen Bewertungssysteme?

Diese Frage ist zumindest derzeit eigentlich nicht zu beantworten. Die vollständige Begründung des BGH-Urteils ist noch nicht veröffentlicht worden. Bereits jetzt scheint jedoch klar: Die wegweisende Wirkung, die von den Autohändlern herbeigesehnt wird, kann von dem Urteil wohl nicht ausgehen. Zu verschieden liegen hier die Sachverhalte.

Schon allein die Zielrichtung der Klage auf Löschung des Profils bzw. der Daten aus dem Portal bringt den Händlern für ihr Thema wenig. Sie können die Börsen (zumindest in der Theorie) jederzeit freiwillig verlassen. Für die von vielen Händlern angestrebte Untersagung jedenfalls der Preisbewertung wird die Urteilsbegründung also nicht viel hergeben. Das Bewertungsportal gibt auch keine eigenen Bewertungen ab, sondern nur Bewertungen von Nutzern der Plattform wieder. In diesem Zusammenhang mag das Urteil Anhaltspunkte für die Verteidigung gegen unliebsame Händlerbewertungen auf den Autobörsen liefern. Die harsch kritisierten Preisbewertungen dürften hingegen als eigene Bewertungen der Autobörsen einzustufen und daher nicht Gegenstand des Urteils sein.

Ist das Urteil also für Autohändler wertlos?

Nicht zwangsläufig. Es könnten sich dennoch aus diesem Rechtsstreit interessante Aspekte ergeben. So haben sich die Vorinstanzen u. a. mit einer sog. „Zwangskommerzialisierung“ befasst. Hiermit ist der vom Portal ausgeübte wirtschaftliche Druck zum Abschluss eines kostenpflichtigen Angebots gemeint, um keine Wettbewerbsnachteile zu erleiden. Dahinter steckt der Vorwurf, dass solche Bewertungsportale Verbrauchern gar keinen echten Nutzen böten, sondern sie vielmehr in die Irre führten und die Auswahl durch geschickte Marketingmaßnahmen (auch aus Profitgier) zugunsten der zahlenden Kunden manipulierten. Eine vergleichbare Konstellation könnte sich bei den Autobörsen ergeben, sofern sich der begründete Verdacht, dass bessere Preisbewertungen zu erkaufen sind, erhärten sollte. Die Autobörsen würde der Vorwurf sogar erheblich stärker treffen, denn im Gegensatz zum Ärztebewertungsportal sprechen sie über die Preisbewertung sogar eine eigene Empfehlung aus. Ebenfalls eine Rolle spielt zudem wieder einmal die „Störerhaftung“. Bewertungsportale müssen dafür sorgen, dass ihre Kunden sich gegen ihrer Auffassung nach unzulässige Bewertungen wehren können. Hierfür müssen nicht nur problemlose Schutz- und Abwehrmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Beanstandungen muss auch hinreichend nachgegangen werden. Hier sehen manche Händler Nachholbedarf bei den Autobörsen.      

Der BVfK wird die Urteilsgründe auf verwertbare Punkte überprüfen und ggfs. in die Argumentation mit den Autobörsen einfließen lassen.  

Stefan Obert

BVfK-Rechtsabteilung

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Detaillierte Informationen erhalten betroffene BVfK-Mitglieder direkt bei der    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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BVfK-Signalisation den Mitgliederwünschen angepasst.

Qualitätsanspruch der BVfK-Händler noch deutlicher.

Die BVfK-Signalisation wurde den Wünschen und Bedürfnissen der Mitglieder nach konkreterer Aussagekraft angepasst. So wird der Qualitätsanspruch der BVfK-Händler noch deutlicher.

BVfK-Mitglieder sind Teil einer auf Qualität und gutes Image ausgerichteten Händlergemeinschaft, die klugerweise erkannt hat: „Image ist Ertragsfaktor - mit besserem Image erziele ich höhere Erträge!“

Auf dieser Grundlage arbeiten BVfK und seine Händler seit Jahren daran, dass das BVfK-Logo zu einem bekannten und vom Autokäufer bevorzugten Gütezeichen wurde.

Neben dem BVfK-Logo in seiner Mitgliederversion, findet sich daher bei Autoscout24 seit vielen Jahren neben den Angeboten unserer Mitglieder, wie auch als Auswahlkriterium ein spezielles Gütezeichen.

Wir haben diese Signalisation nun auch unter Berücksichtigung der Anregungen unseres Partnerverbandes WETTBEWERBSZENTRALE umgestaltet.

Es trägt jetzt die prägnante Aussage: „BVfK-Händlerqualität“ und wird durch den Zusatz „Vertrauen in geprüfte Händler. Gesicherte Zuverlässigkeit durch Regelwerk und Schiedsstelle des BVfK“ ergänzt.

Verwenden Sie dieses Signet nicht nur bei Ihren Werbeauftritten, sondern auch auf Ihrem Briefpapier als Gütezeichen für Zuverlässigkeit und Seriosität. Lassen Sie auf Ihrer Website einen Link zur BVfK-Homepage setzen, damit Ihre Kundschaft das notwendige Vertrauen gewinnt und verschaffen Sie sich wie auch mit Hilfe des BVfK-Mitgliedsschilds und der BVfK-Fahnen den entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

Autoscout24 hat die Änderungen bereits übernommen.

Tipp: Zur Verbesserung der Preisbewertung nicht vergessen, auch bei "Garantie" ein Häkchen zu setzen. Dies gilt auch, wenn die im BVfK-Regelwerk definierte Mindesgarantie gewährt wird.

Das neue Signet kann bei Bedarf auch in besserer Auflösung geliefert werden.

Die bisherigen Varianten der BVfK-Qualitäts-Signalisation verlieren ab sofort ihre Gültigkeit.

Rückfragen gerne an s.allinger@bvfk.de

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BVfK-Terminkalender:

22. - 23. März 2018 - 11. Deutscher Autorechtstag in Königswinter
5. - 6. Mai 2018 - 12. GROSSER BVfK-JAHRESKONGRESS / Rhein in Flammen

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